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    MoWiN.net richtet sich erfolgreich an alle Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die in den Branchen Logistik, Automotive/ Fahrzeugbau, Bahntechnik, Mobilitätsmanagement oder Elektromobilität tätig sind.
     
    Für den Antrag zur Aufnahme im MoWiN.net e.V. kontaktieren Sie bitte direkt die Geschäftsstelle von MoWiN.net.

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    Das jährlich erscheinende Magazin Mobilitätswirtschaft Nordhessen  (Auflage 3.500 Exemplare), der ebenfalls jährlich erscheinende Jahresrückblick (Auflage 3.000 Exemplare) sowie das alle zwei Jahre erscheinende Mitgliederverzeichnis (Auflage 4.500 Exemplare) wird gezielt an regionale und überregionale Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Presse verteilt – eine hohe Aufmerksamkeit ist somit garantiert.

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    MoWiN.net – Miteinander mehr bewegen. Unternehmen, die in Netzwerken agieren, wachsen deutlich stärker als Einzelkämpfer und sind auch in Krisenzeiten widerstandsfähiger.
     
    Neue Kontakte, neues Wissen, neue Kunden, neue Aufträge.

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Förderausschreibungen

 

Hier  informieren wir Sie über aktuelle Förderausschreibungen der Mobilitätswirtschaft.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Fördermitelakquise und dem Projektmanagement. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

 

 

Innovative Lade- und Betankungstechnologien für klimafreundliche Antriebe

Innovative Lade- und Betankungstechnologien für klimafreundliche Antriebe

 

Gesucht: Innovationen, die das Laden und Betanken von Elektro- und H2-Fahrzeugen
intelligenter, schneller und sicherer machen!


Der Erfolg der Elektromobilität wird maßgeblich von einer leistungsfähigen Infrastruktur zum
Laden von Strom und Tanken von Wasserstoff bestimmt. Neben einem möglichst
flächendeckenden Netz ist vor allem die unkomplizierte Nutzung dieser Ladesysteme
entscheidend.


Wenngleich es Fortschritte gibt, werden Ladesäulen und H2-Tankeinrichtungen gegenüber
herkömmlichen Mineralöltankstellen immer noch als störungsanfällig und wenig
anwendungsfreundlich wahrgenommen.


Der Förderaufruf richtet sich an alle Unternehmen, Hochschulen und wissenschaftlichen
Einrichtungen in Hessen, die mittels technischer Innovationen einen Beitrag zur
Verbesserung des Gesamtsystems „Laden“ bzw. „Tanken“ von Elektro- bzw.
Brennstoffzellenfahrzeugen leisten möchten. Förderfähig sind auch Pilotprojekte, die
disruptive Lade- und Tankkonzepte aufbauen und erproben.


Beispielhaft seien die folgenden Bereiche genannt:


 „Next Generation“: Neue Lade- und Tankkonzepte
- Tank- und Ladekonzepte für Flotten
- Lösungen zur Optimierung von Ladeleistungen und Ladegeschwindigkeiten
- Automatisiertes Laden/Tanken inkl. Tankrobotik


 Neue Materialien, neues Teile- und Funktionsdesign von Ladeinfrastruktur


 Lade- und Tanksysteme für Nutzfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, Busse, Heavy Duty und
maritime Anwendungen; entsprechende Umrüstung von Lade- und
Tankinfrastrukturen


 H2-Betankung und H2-Tankstellenkonzepte
- Technische Optimierungen für eine breitere Versorgung von Flotten,
Nutzfahrzeugen, LKW, Bussen
- Optimierung des H2-Tankstellenbetriebs (Energieverbrauch, Anschlussleistungen
etc.)
- Versorgung von H2-Tankstellen und H2-Verteilung (Wechsel-/Trailer, Pipeline/-
netze, On-Site-Erzeugung)
- Integration von H2-Tankstellen in bestehende Infrastrukturen und Entwicklung
von Betreibermodellen
- Entwicklung und Standardisierung von Betankungsprotokollen für
unterschiedliche Tanktypen und -größen
- Zertifizierung von H2, Qualitätskontrolle und Abnahmeprozeduren von H2-
Tankstellen


 Sicherheitslösungen
- Batterie: Hochvolt, High Power Charging
- Wasserstoff: Optimierung Verdichterverfügbarkeit für Hochdruckanwendungen,
Tank, Datenkommunikation (IR, wired etc.), Kompatibilität von
Betankungsdruckstufen (Tankkupplungen, Abreißsicherungen, Schläuche, Filter,
Tanknippel, Rückschlagventile etc.), Tanktemperaturen, H2-Kühlungskonzepte
- Schutz vor Vandalismus und Manipulation


 Notfalllösungen / Back-Up-Lösungen zur Aufrechterhaltung der Mobilität
- Interimstankstellen für Wasserstoff
- Mobile Ladeinfrastruktur / mobile Systemlösungen
- Induktionsflächen


 Fernwartung, Diagnose und Überprüfung von Lade- und Tankinfrastruktur


 IKT und digitale Lösungen
- Zugangs-, Abrechnungs- und Bezahlsysteme
- Kommunikation der Lade-, Tankinfrastruktur mit dem Fahrzeug
- Interfaces, Schnittstellen, Benutzererkennung
- Datenmanagement, cloud- und BigData-Anwendungen


 Lastmanagement und Versorgung von Ladepunkten, H2-Erzeugung und Optimierung
im Strommarkt


 Ladeinfrastruktur und Gebäudetechnik inkl. Park- und Stellplatzstrukturen, neue
technologische City- und Ladeparkkonzepte


Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Auf der ersten Stufe ist eine Projektskizze bis zum
08.10.2020 bei der Hessen Agentur einzureichen:


HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Elektromobilität
Herrn Dirk Säuberlich / Frau Alina Riepshoff
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden


Weitere Informationen unter:
www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet


Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: www.innovationsfoerderung-hessen.de/downloads



Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:


Herr Dirk Säuberlich: Tel. 0611 / 95017-8906; dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
Frau Alina Riepshoff: Tel. 0611 / 95017-8957; alina.riepshoff@hessen-agentur.de

 

 

 

Lastenradförderung

Das Hessisches Umweltministerium (HMUKLV) fördert Lastenräder und Fahrradanhänger ab sofort mit einem Zuschuss.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) sowie Vereine und Unternehmen (juristische Personen des privaten Rechts).
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter*innen und/oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro haben

Für die Förderung stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie besteht nicht.

Detailliertere Informationen hierzu könne Sie dem Flyer entnehmen.

 

 

Förderung von E-Nutzfahrzeugen in KMU

 

 

Das Bundesverkehrsministerium hat hier den Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur gestartet. Besonders kleine Betriebe und Handwerker sollen davon profitieren.
Berechtigt zur Antragseinreichung sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird.

Konkret gefördert werden die Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU werden 40 Prozent dieser Mehrausgaben gefördert.

Den Förderaufruf im Wortlaut sowie weitere relevante Dokumente bzw. Links finden Sie hier:

www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie

 

 

 

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern.

Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang II der Beihilfe-Leitlinien für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen.

Darunter fallen unter anderem Unternehmen aus den Sektoren

- Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

- Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen einschließlich nahtloser Stahlrohre.

 

Die Förderung wird als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO 2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2013 bis 2020 gewährt.

Der Beihilfebetrag berechnet sich pro Anlage. Der Gesamtbeihilfebetrag ergibt sich aus der Summe der Beihilfebeträge für die einzelnen Anlagen des Antragstellers.

 

 

Anträge können bis spätestens 30. März des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der

Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
im Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel. (0 30) 89 03-50 50
Fax (0 30) 89 03-50 10
E-Mail: emissionshandel@dehst.de
Internet: http://www.dehst.de

gestellt werden.


Zur Ausschreibung

Beihilfe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Anträge können bis spätestens 30. März des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt gestellt werden.

"Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse"

Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Die Antragstellung ist während der Laufzeit der Fördermaßnahme jederzeit möglich.

Beurteilungsstichtage sind 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des laufenden Jahres.

 

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie ihrer Innovationsfähigkeit ist die Steigerung der Energieeffizienz für die deutsche Industrie eine Schlüsselfrage.

Die Bundesregierung hat deshalb innerhalb des Sondervermögens "Energie und Klimafonds" einen Energieeffizienzfonds beim BMWi aufgelegt. Ein Ziel des Energieeffizienzfonds besteht darin, die Industrie dabei zu unterstützen, energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse einzusetzen.

Das BMWi möchte bei den Unternehmen Anreize setzen, damit sich diese bei Investitionen für möglichst energieeffiziente und damit umweltverträgliche Lösungen entscheiden.

Im Folgenden wird die Fördermaßnahme in ihren wesentlichen Punkten kurz dargestellt. Beachten Sie dabei bitte auch die veröffentlichte Bekanntmachung der Förderrichtline für die Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen.

 

Zur Ausschreibung

Förderprogramm „go-digital“

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags stellt aktuell eine der wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche und erscheint insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben in all ihren Facetten oftmals als kaum beherrschbar. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können ist es jedoch unabdingbar die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen voranzutreiben. Hierbei gilt es neben der Produktvermarktung, der Kommunikation und der Digitalisierung der Unternehmensabläufe vor allem auch dem Thema IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert einzuräumen. Mit dem Förderprogramm „go-digital" werden in diesem Gesamtzusammenhang insbesonderein kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), einschließlich des Handwerks, externe Beratungsleistungen und die Umsetzung der in diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen gefördert. Ein modularer Aufbau soll hierbei die einzelnen Bereiche für kleine Unternehmen übersichtlicher gestalten.

 

Grundlagen der Förderung

2.1  Das Bundesministerium für Wirtschaftund Energie (BMWi) gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Förderung der Beratungsleistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des „De-minims“-Verfahrens abgewickelt wird.

2.2  Ein Rechtsanspruch der Unternehmen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi als Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2.3  Das BMWi kann eine räger mit der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms „go-digital“ beauftragen.

2.4  Gegenstand der Förderung im Programm „go-digital“ ist die fachliche Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zum Auf-bzw. Ausbau der IT-Systeme nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch autorisierte Beratungsunternehmen (Zuwendungsempfänger).

Das Förderprogramm gliedert sich in drei Module:

2.4.1  Modul 1 „IT-Sicherheit"
2.4.2  Modul 2 „Digitale Markterschließung“
2.4.3  Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“


Zur Ausschreibung

Förderung von Querschnittstechnologien

Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) wurde ein Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien vorgesehen ist. Das Förderprogramm wird bis 2019 fortgeführt.

 

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

 

Es werden Ersatzinvestitionen sowie Neuanschaffungen gefördert.

Einige förderfähige Technologien:

- Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsmaßnahmen

- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteile

- Elektrische Motoren und Antriebe

 

Förderhöchstgrenze bei Einzelmaßnahmen beträgt 30.000€. Die Förderhöchstgrenze bei der Optimierung technischer Systeme liegt bei 100.000€.

 

Interessierte richten sich bitte an folgenden Kontakt:

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Querschnittstechnologien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1883

 

 

Zur Auschreibung

Fördergelder zur Patentierung und Verwertung von Innovationen

Im Rahmes des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Förderprogramms "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" können kleine und mittlere Unternehmen Fördergelder zur Patentierung und Verwertung ihrer Innovationen erhalten.

 

Die Richtlinie läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen. Eine Beantragung ist fortlaufend möglich.

 

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung.

 

Für Fragen zum Förderprogramm richten Sie sich bitte an:

 

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 5 -Technologietransfer-
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: 030/ 20199-535
Fax: 030-20199-470

 

oder an:

 

Patentinformationszentrum (PIZ) Kassel

Dr. Heike Krömker

Tel. 0561 804-3282

E.Mail: kroemker@piz-kassel.de


Zur Auschreibung

"Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0"

Im Rahmen der Ausschreibung  "Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0"  soll das Innovationspotenzial  kleiner  und mittlerer  Unternehmen  (KMU) gefördert werden, um digitalisierte  Prozesse  und Produkte zu erproben und umzusetzen.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU. Gefördert werden Pilotanwendungen, durch die eine Nutzung von vorhandenen I4.0-Testumgebungen ermöglicht wird. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 100.000 € und die Dauer des Projekte darf 12 Monate nicht übersteigen.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

 

Interessierte Unternehmen wenden sich an die

Nationale Kontakt- und Koordinierungsstelle "I4.0 Testumgebungen für KMU"
Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb (IFF) Universität Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 685-61866

 

Schwerpunkt der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Themenfeld Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Erprobung von neuen digitalen Produkten, die Anpassung an digitalisierte Prozesse sowie die Entwicklung vernetzter Geschäftsmodelle soll gefördert werden.


Zur Auschreibung

Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für Investitionen zur Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes eine Förderung beantragen. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der CO2-Bilanz im Rahmen von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen beitragen, die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit gegeben, übertreffen und folgende Ziele verfolgen:      

  • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
  • Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen, Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken


Prozessinnovation
Die Anwendung einer neuen wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software).

Organisationsinnovation
Die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.

Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, die lediglich dem gesetzlichen Standard entsprechen, sind nicht förderfähig.

Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung.

 

Förderfähig sind

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.


Voraussetzungen

Die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards müssen übertroffen werden. Im Fall des Nichtvorhandenseins gesetzlich vorgegebener Mindeststandards muss das Vorhaben dem Stand der Technik entsprechen oder darüber hinausgehen.

Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein.
Das Vorhaben muss im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Mindestnutzungsdauer der geförderten Anlagen beträgt fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an die/den Begünstigte/n.

 

Weitere Informationen finden Sie hier. >>>

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beuftragten Projektträger einzureichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren, maximal bis zu drei Jahren.

Das BMBF untersützt im Rahmen des Fachprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen" risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.

 

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen

- Elektronik- und Mikrosysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung,

- Softwaresysteme und Wissenstechnologien,

- Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit,

- Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel,

die auf die Anwendungsfelder/ Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

 

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Forschungsförderung im Rahmen des IKT-Fachprogramms insbesondere für erstantragstellende KMU einfacher, schneller und damit attraktiver zu gestalten.

 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere IKT-herstellende und -anwendende Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

 

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Merkblatt zum Förderprogramm "Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen"

Startschuss für den Digitalisierungs-Zuschuss

Neues Förderprogramm DIGITALISIERUNG für kleine und mittlere Unternehmen.

 

Im Förderprogramm erhalten Sie bis zu 10.000 Euro Zuschuss zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

 

Digitalisierung ist für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance: effizientere Prozesse, neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen und freie Berufe bei der Einführung neuer digitaler Systeme und der Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad aller Branchen erhöht werden.

 

Antragsberechtigt sind:

 

•    Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

•    freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen

 

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

 

•    die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,

•    die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,

•    die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme

•   sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der WIBank unter: www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss/460940

 

Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld der Antragstellung mit dem Digitalisierungs-Check Ihren Digitalisierungsgrad zu ermitteln.

www.digitalstrategie-hessen.de/digicheck

 

Nach dem Absolvieren des kostenlosen Online-Tools erhalten Sie umfangreiche Hinweise zu Ihrem Entwicklungspotenzial und Hinweise zu weiteren Beratungsangeboten.

www.digitalstrategie-hessen.de/digi-beratung

 

Zur Ausschreibung

Messeprogramm für die Förderung von Start-ups 2018

 

Junge, innovative Unternehmen können auch 2018 besonders preisgünstig auf internationalen Messen in Deutschland ausstellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat für das entsprechende Förderprogramm jetzt 67 Messen ausgewählt. Es richtet sich an Start-ups aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen.

Das Programm unterstützt die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland. Gefördert wird die Beteiligung an Gemeinschaftsständen ausgewählter Messen. Die Messen decken fast das gesamte Branchenspektrum ab, von Automatisierung über Bautechnik, Energiewirtschaft, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Möbel und Spielwaren, Land- und Forstwirtschaft bis zu Maschinenbau, Medizintechnik, IT und Telekommunikation.

Die Förderung umfasst unter anderem eine 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand. Für das Jahr 2017 stehen derzeit 54 Beteiligungen im Programm; jährlich nehmen rund 600 Firmen daran teil. Voraussetzung für die Aufnahmen von Messen in das Programm ist unter anderem eine FKM-Zertifizierung. Eine Übersicht über die relevanten Veranstaltungen in den Jahren 2017 und 2018, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter http://www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.

 

zur Ausschreibung

Modernitätsfonds

Bis 2020 stellt das BMVI rund 100 Mio. EUR bereit, um die Entwicklung digitaler Geschäftsideen zu unterstützen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Dazu zählen z.B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die auf eine breite Nutzung und intelligente Vernetzung von Daten aus dem Ressortbereich des BMVI in innovativen und fortschrittlichen Anwendungen abzielen.


Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der Kategorie „Industrielle Forschung“, „Experimentelle Entwicklung“ und „Durchführbarkeitsstudien“ in zwei Förderlinien:

 

  • Ausarbeitung von Projektvorschlägen/Vorstudien (Förderlinie 1) und
  • Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung (Förderlinie 2).

Schwerpunkte der Förderung sind die Themenfelder

  • Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten,
  • Datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMVI,
  • Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.

Ziel ist es, auf Basis bestehender und künftiger Daten unter Mitwirkung externer Akteure geeignete, sekundäre Anwendungs- und Vernetzungsmöglichkeiten systematisch zu identifizieren und datenbasierte Anwendungen zu entwickeln.


Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen des Bundes und der Länder mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, Kommunen, Vereine und Einzelpersonen.

 

Ansprechpartner

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Referat DG 25 - Open Data, Modernitätsfonds
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Tel. (0 30) 1 83 00-0
Fax (0 30) 1 83 00-19 42
E-Mail
Internet

 


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Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

Auf der Basis des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 stellt das ressortübergreifende Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) zum einen die Kontinuität für Forschung und Entwicklung sicher, zum anderen adressiert es die für eine Marktaktivierung notwendige Unterstützung erster Produkte.

 

Die Umsetzung des NIP erfolgt über entsprechende Maßnahmen der beteiligten Bundesministerien. Das BMVI setzt zunächst bis 2019 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ein. Am 29.9.2016 wurde bereits die Förderrichtlinie für „Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation“ veröffentlicht.

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 17. Februar 2017 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Das BMWi führt seine Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms mit jährlich rund 25 Millionen Euro fort. Zudem hat das BMWi im August 2016 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) ein Förderprogramm zur Anschaffung von Brennstoffzellenheizgeräten für Privatkunden aufgesetzt.

Die Bundesministerien für Umwelt sowie Bildung und Forschung sind wie schon während der ersten Phase des NIP weiterhin über die Strukturen der NOW GmbH in die strategische Ausgestaltung des NIP aktiv eingebunden.

 

Ansprechpartner:

Thorsten Herbert
Bereichsleiter Verkehr und Infrastruktur, Programmleiter NIP
Tel.:+49-(0)30-311 61 16-18
E-Mail

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"Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien"

Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Einreichung von Projektskizzen (1. Projektstufe) jederzeit möglich

Unabhängig  von  Förderbekanntmachungen  werden  beim  Projektträger  zweimal  pro  Jahr  die  jeweils  bis  zu  den Stichtagen 31. März und 30. September eingereichten Skizzen bewertet.

 

Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe technologische Innovationen in den beiden Programmsäulen „Automatisiertes  Fahren“ und „Innovative  Fahrzeuge“ (nähere  Ausführungen sind dem BMWi-Programm „Neue Fahrzeug und Systemtechnologien“ zu entnehmen). Diese werden in Forschungs- und Entwicklungsprojekten erarbeitet. Die Projekte müssen in den genannten Themenschwerpunkten deutliche Fortschritte gegenüber dem aktuellen Stand der Forschung und Technik aufweisen. Für die Kerninnovation jedes Verbundvorhabens ist während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrades um mindestens eine Stufe anzustreben. Eine thematische Schwerpunktsetzung erfolgt innerhalb der Programmsäulen ggf. durch spezielle Förderbekanntmachungen.

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi den folgenden Projektträger beauftragt:
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien (PT-MVt)
Am Grauen Stein
51105 Köln

www.tuvpt.de


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Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)

Anträge sind bis zum 1. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu richten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Investitionskostten. 50% der Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn die gesamten Planungskosten 13% der Baukosten nicht übersteigen.

 

Der Bund fördert Ersatzinvestitionen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen.

Ziel ist es, Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr zu schaffen und den Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes zu verstärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben.

 

Zur Ausschreibung

Kontakt

Dr. Astrid Szogs
Leitung Mobilität
Leitung Innovation

+49 561 97062-19
E-Mail

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