Autonomes Fahren - Bundesrat billigt weltweit einzigartige Verordnung
Als erster und einziger Staat weltweit hat Deutschland vor gut einem Jahr ein Gesetz zum autonomen Fahren im landesweiten Regelbetrieb beschlossen – doch bislang fehlt die notwendige Verordnung, damit autonome Fahrzeuge wirklich auf die Straßen kommen können. Ab dem kommenden Jahr soll es so weit sein: Auf bestimmten Strecken sollen dann autonome Kraftfahrzeuge der Stufe vier im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das besagt eine neue Verordnung, der der Bundesrat mit einigen Änderungswünschen zugestimmt hat. Bei vollautomatisierten Fahrzeugen der Stufe vier kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden. In Notfällen soll das System das Fahrzeug auch am Straßenrand zum Stehen bringen. Diese Technologie könnte nach Angaben des Verkehrsministeriums etwa für Shuttleverbindungen oder bei der Güterbeförderung zum Einsatz kommen. (Grafik: Biancoblue/Freepik)