Ausnahmen vom Radelverbot
KASSEL. Das Radeln auf Kassels Flaniermeile Königsstraße ist seit einer Woche rund um die Uhr verboten. Radfahrer dürfen aber die Königsstraße an drei Stellen überqueren. Und auch auf dem Königsplatz dürfen Radler fahren. Wir erklären die Ausnahmen vom Radel-Verbot:
? Wo darf die Königsstraße überquert werden?
! Radfahrer, die auf der Wilhelmsstraße unterwegs sind, dürfen an der Rathaus-Ecke über die Obere Königsstraße fahren. Sie müssen dabei auf den Vorrang von Fußgängern und die Vorfahrt für die Straßenbahnen und Regiotram-Züge achten. Eine weitere Querungsmöglichkeit für Radler gibt es am Opernplatz sowie auf der Hedwigstraße über die Untere Königsstraße.
? Was gilt für das Radfahren auf dem Königsplatz?
! Auf dem Königsplatz dürfen Radler zwischen den Wasserspeiern und dem Platanenring rund um den Platz fahren, um den Radwegeverbindungen über Kölnische Straße, Poststraße, An der Garnisonkirche und Karlsstraße zu folgen.
? Kontrolliert die Stadt die neue Regelung?
! In dieser Woche wird die Königsstraße ein Schwerpunkt der Kontrollen der städtischen Ordnungspolizisten sein, hat die Stadtverwaltung angekündigt. Dabei sollen Radfahrer in der Fußgängerzone auf das neue Radelverbot rund um die Uhr aufmerksam gemacht werden. Die Ordnungspolizisten lassen aber noch Milde walten: Radler auf der Königsstraße werden lediglich über die neue Regelung aufgeklärt und mündlich verwarnt.
? Und was passiert Radfahrern, die künftig noch auf der Königsstraße erwischt werden?
! Nach der Übergangszeit mit mündlichen Verwarnungen und dem Appell, auf der Königsstraße nicht mehr in die Pedale zu treten, sondern das Rad zu schieben, wird es für uneinsichtige Radler ab Februar ernst. Dann werden radelnde Wiederholungstäter zur Kasse gebeten. Wer dort erwischt wird, muss ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen.
? Warum ist die alte Erlaubnis für Radler, von abends 19 Uhr bis vormittags 11 Uhr auf der Königsstraße fahren zu dürfen, abgeschafft worden?
! Weil sich viele Radler tagsüber nicht an das Fahrverbot von 11 bis 19 Uhr gehalten hatten und Fußgänger sich gefährdet fühlten. In den vergangenen vier Jahren gab es im Bereich der Königsstraße neun Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern. Insgesamt wurden acht Menschen bei diesen Unfällen leicht verletzt. Deshalb hat die Stadt jetzt die Konsequenzen gezogen und erlaubt kein Radfahren in der Fußgängerzone mehr.
HNA, 20.01.2015