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Für alle Anzeigenaufträge erkennt der Auftraggeber die Konditionen der Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers an.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Auftraggebers in der Druckschrift „Mobilitätswirtschaft Nordhessen“ zum Zweck der Verbreitung.
2. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Druckbeginn anzuliefern. Kosten des Herausgebers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
3. Der Herausgeber liefert einen Anzeigenbeleg an den Auftraggeber.
4. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
5. Der Herausgeber behält sich eine Veröffentlichung der Anzeige vor. Der Auftrag kommt erst zustande, wenn dieser von dem Herausgeber schriftlich bestätigt wurde. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Herausgeber mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Bei Zahlungsverzug werden Mahnungskosten sowie ab Datum der Fälligkeit Zinsen berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
9. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den Herausgeber im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
10. Ein Schadenersatz des Herausgebers beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weiter gehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Abbestellungen sind schriftlich einzureichen und können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt. Die durch eine Abbestellung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
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